Das Steuerberatungsbüro Jacek Rembiałkowski & Partners bietet Ihnen umfassende Buchhaltungsdienstleistungen, unterstützt mit dem Wissen und der Erfahrung des gesamten Teams von Fachleuten und unter der Aufsicht des Steuerberaters. Die stetig wachsende Gruppe zufriedener Kunden betrachtet Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und den festen Kontakt zu an den Dienst delegierten Buchhaltern als das wichtigste Merkmal der Zusammenarbeit.

 

  • Buchhaltung von Wirtschaftsunternehmen

– Vollständige Rechnungslegung mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung;

– Steuereinnahmen- und Ausgabenbuch;

– eine Pauschale;

– Steuerkarte;

– Anlagevermögen;

– Humanressourcen, Abrechnungen von (Sozialversicherung, Finanzamt);

Und zusätzlich:

– Finanzanalyse, Cashflow

  • Jahresabschluss

– Offizielle Berichte an das Statistische Zentralamt, Polnische Nationalbank und andere Institutionen (auf Antrag des Kunden);

– Steuerabrechnungen – Erstellung der erforderlichen Erklärungen für CIT und PIT Steuer;

– Jährliche Abrechnungen – umfassende Erstellung der Jahreserklärung PIT-37, PIT-36, PIT-36L, PIT-38, PIT-39 mit Anhängen;

– Vollständiger Jahresabschluss (Vorläufige Informationen, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz mit zusätzlichen Informationen zur Bilanz sowie eine Vorlage für Beschlüsse, die vom Vorstand des Unternehmens zu genehmigen sind.)

Und zusätzlich:

– Umfassende Überwachung von Ereignissen, die zur Meldung an die polnische Nationalbank führen, d. H. Kredite, Forderungen, Verbindlichkeiten, Entschädigung bei Nichtansässigen, Rechnungen außerhalb des Landes, ausländische Kapitalbeteiligung usw.

 

  • Registrierung von Unternehmen

Die Anwaltskanzlei bietet Unterstützung bei der Auswahl der besten Organisationsform der Geschäftstätigkeit. Der Kunde erhält vollständige Informationen mit Begründung, Stärken und Schwächen jeder Form. Während des Meetings werden die folgenden Lösungen diskutiert:

– natürliche Person – Unternehmer (einschließlich berufliche Selbstständigkeit),

– Gesellschaft bürgerlichen Rechts,

– offene Handelsgesellschaft,

– Partnerunternehmen,

– Kommanditgesellschaft,

– Aktien-Kommanditgesellschaft,

– Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

– Aktiengesellschaft.

 

  • Kontenplan und Rechnungslegungsgrundsätze

Die Anwaltskanzlei befasst sich mit der umfassenden Entwicklung des Unternehmenskontenplans und der Rechnungslegungsgrundsätze in Ihrem Unternehmen. Dies ist ein zusätzlicher und einmaliger Service für interessierte Unternehmen.

– Der Kontenplan des Unternehmens ist eine Liste von Namen und numerischen Symbolen von Konten, die in der Geschäftseinheit verwendet werden, um alle wirtschaftlichen Ressourcen (Vermögenswerte) und Finanzierungsquellen (Verbindlichkeiten), etwaige Änderungen in ihnen und die Ergebnisse der durchgeführten Aktivitäten zu erfassen.

– Die Rechnungslegungsgrundsätze sind eine vom Unternehmen ausgewählte und angewandte Lösung, die seinem Geschäftsprofil entspricht, gesetzlich zugelassen ist und die erforderliche Qualität des Abschlusses gewährleistet. Sie wird auf der Grundlage der im Rechnungslegungsgesetz festgelegten Grundsätze festgelegt, insbesondere wenn das Gesetz dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, die angenommenen Grundsätze zu wählen.